Nach dem Inkrafttreten der neue Datenschutzverordnung (DSGVO) sind Personenaufnahmen mit viel Schreibaufwand verbunden und deswegen haben wir uns bei diesen Beispielen auf Porträts beschränkt, welche dem weitestgehend nicht unterliegen.
Ansonsten ist der Unterschied gering, ein Vorteil auf unseren Bildern, die Herrschaften halten still und man wartet nur auf das richtige Licht.
Selbstverständlich fotografieren wir auch Personen, wollten an dieser Stelle nur nicht das gesamte rechtliche Problem tangieren und haben uns für die etwas anderen Portraitaufnahmen entschieden.